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SG Darmstadt, 14.02.2003 - S 13/10 KR 267/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95
Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten - …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.02.2003 - S 13/10 KR 267/00
Die Regelung ist deshalb in der Art eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt gefasst: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind solange von der Abrechnung zu Lasten der Krankenkassen ausgeschlossen, bis der Bundesausschuss sie als zweckmäßig anerkannt hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1997, Az.: 1 RK 32/95 ).